Gründüngungen
Gründüngungen liefern viel Biomasse und durchwurzeln den Boden intensiv. So bleibt Ihre wichtigste Produktionsgrundlage aktiv und gesund. Zudem werden wertvolle Nährstoffe zurückgehalten.
Phacelia
Richtlinien für den Bodenschutz
Ackerflächen, welche vor dem 31. August geerntet werden, müssen bis zum 15. September mit einer Gründüngung oder einem Zwischenfutter angesät werden, sofern keine Winterkultur folgt. Falls Problemunkräuter bekämpft werden, kann mit der Saat der Zwischenfrüchte bis zum 30. September zugewartet werden. Die Zwischenkulturen müssen bis mindestens am 15. November stehen bleiben